Allgemeine Geschäftsbedingungen

In den folgenden AGB’s wird das Bergrestaurant Mörlialp mit dem rechtsgültigen erwähnt.

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergrestaurant Mörlialp und dem Gast Anwendung.

 

2. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung unserer Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Bergrestaurant Mörlialp zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mitteilungen per Email gelten als schriftlich erfolgt.

 

3. Buchungsbedingungen

Bei allen Buchungen, die nicht über das Internet erfolgen, müssen das von uns zugestellte Bestätigungsformular unterschrieben und die Kreditkartendetails als Garantie bekannt gegeben werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, kann das Bergrestaurant Mörlialp die Buchung ohne Benachrichtigung annullieren. Für die Annullationskosten gilt Ziff. 5 nachfolgend.

 

4. Preisänderungen

In den folgenden Fällen kann das Bergrestaurant Mörlialp die ausgeschriebenen Preise ändern:

 

- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z. B. Mehrwertsteuer, Kurtaxen u.s.w.)

- Wechselkursänderungen (wird gemäss dem Tageskurs dem Bergrestaurant Mörlialp        umgerechnet)

- eindeutig erklärbare Druckfehler

5. Annullationen und Umbuchungen

5.1 Allgemeine Bedingungen

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an das Bergrestaurant Mörlialp zugestellt werden.

Es entstehen folgende Kosten:  Pauschal- und Hotelbuchungen Einzelpersonen

- Änderungen/Annullationen bis 14 Tage vor Anreise: bereits geleistete Anzahlung wird in Form eines Gutscheines rückvergütet

- Änderungen/Annullationen vom 14. bis und mit 7. Tag vor Ankunft: 50% des gebuchten Arrangement

- Änderungen/Annullationen vom 6. bis und mit 0. Tag vor Ankunft: 100% des gebuchten Arrangement

 

5.2 Annullationsdatum und Versicherung

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskosten-versicherung übernommen, sofern der Gast eine solche abgeschlossen hat.

 

5.3 Stellen einer Ersatzperson

Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert des Bergrestaurant Mörlialp eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernehmen muss. Die Ersatzperson muss bei des Bergrestaurant Mörlialp frühzeitig (noch vor Anreise) bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche Gast bleibt Vertragspartner und haftet gegenüber dem Bergrestaurant Mörlialp.

 

5.4 Annulation bei höherer Gewalt

Bei höherer Gewalt wie politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen u.s.w. kann eine Absage durch das Bergrestaurant Mörlialp aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In solchen Fällen erhält der Gast den einbezahlten Betrag in Form eines Gutscheines zurück.

 

5.5 Störungen und Betreibseinschränkungen

Störungen wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.

 

6. Schadenersatzpflicht und Haftung

Das Bergrestaurant Mörlialp haftet für Schäden nur in den Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen des Gastes wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Ansprüche müssen umgehend, spätestens 14 Tage nach Abreise, schriftlich bem Bergrestaurant Mörlialp geltend gemacht werden; anderenfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

 

7. Benützung der Hotelzimmer

Das Hotelzimmer ist durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem Gast ist es nicht gestattet, beim Bergrestaurant Mörlialp gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen.

Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Bergrestaurant Mörlialp zu melden.

 

8. Datenschutz

Das Bergrestaurant Mörlialp verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Erhebung wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.

 

Der Gast anerkennt hiermit und stimmt zu, dass das Bergrestaurant Mörlialp in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Bergrestaurant Mörlialp gesetzlich verpflichtet sind, Personendaten an Dritte weiter zu geben.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle unter diesen AGB mit dem Bergrestaurant Mörlialp abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Giswil.